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Gehörschutz: oft getragen – selten richtig

Diese Woche ist internationale Tinnitus-Woche – und ja, es „brummt“ überall.

(Oder anders gesagt: Die Welt ist buzzing. Ok, schlechter Witz.)

Aber genau deshalb ist diese Woche ein guter Anlass, über ein Thema zu sprechen, das oft stark unterschätzt wird: dauerhafte Hörschäden durch Lärmbelastung am Arbeitsplatz .

Gehörschutz wird bei der Arbeit häufig getragen – das sehe ich auch.

Das Problem ist nur: Wenn ich den Gehörschutz sehe (und ich spreche hier konkret von Ohrstöpseln ), dann bist du in vielen Fällen nicht geschützt.

Und genau hier liegt das Kernproblem:

Viele Menschen tragen ihren Gehörschutz falsch – und sind dadurch faktisch ungeschützt .


Was ist Tinnitus?

Tinnitus ist – ehrlich gesagt – extrem lästig .

(Vertrau mir. Ich habe ihn selbst.)

Tinnitus äussert sich als dauerhaftes Geräusch , zum Beispiel:

  • ein Pfeifen
  • ein Summen
  • ein Rauschen
  • Laura's schimpfen....

und zwar ohne erkennbare externe Schallquelle .


Typische Beschwerden von Betroffenen sind:

  • Schlafstörungen
  • Konzentrationsprobleme
  • psychische Belastung
  • Einschränkungen im Berufs- und Privatleben
  • Suizidgedanken

Warum entsteht Tinnitus?

Tinnitus tritt häufig dann auf, wenn die sensorischen Haarzellen im Innenohr geschädigt werden. Diese Haarzellen sind dafür verantwortlich, Schall in elektrische Signale umzuwandeln und an das Gehirn weiterzuleiten.

Sind diese Zellen beschädigt:

  • kommen verzerrte oder unvollständige Signale im Gehirn an
  • das Gehirn versucht, diese Informationslücke auszugleichen
  • es „dreht die Lautstärke hoch“, um zu verstehen, was passiert

Das ist vergleichbar mit einem Radio mit schlechtem Empfang:

Dreht man die Lautstärke hoch, wird das Geräusch nicht klarer – nur lauter und unangenehmer .


Was viele nicht wissen:

Lärmbedingte Tinnitus-Erkrankungen sind in der Schweiz keine Seltenheit.

Die Suva weist seit Jahren darauf hin, dass Lärmschäden schleichend entstehen – und nicht heilbar sind.

Es gibt zudem wissenschaftliche Arbeiten, die einen Zusammenhang zwischen Tinnitus und Suizidalität untersuchen.

Das zeigt deutlich: Tinnitus ist kein „kleines Problem“.


Gesetzliche Vorgaben – und die Realität

In der Schweiz gilt:

  • ab 80 dB(A) : Information und Prävention
  • ab 85 dB(A) : Gehörschutz ist obligatorisch

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben gehören lärmbedingte Hörschäden weiterhin zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten .

Warum?


Warum Gehörschutz Tinnitus nicht automatisch verhindert

1. „Irgendein Gehörschutz“ reicht nicht

Ein zu hoher Dämmwert kann genauso problematisch sein wie ein zu niedriger.

Wer Warnsignale oder Kollegen nicht mehr hört, setzt den Gehörschutz häufig bewusst ab – genau dann wird es gefährlich .


2. Falsches Tragen ist Alltag

Gehörschutz ist PSA der Kategorie III .

Das bedeutet: Trägerinnen und Träger müssen ausreichend instruiert werden – zum Anlegen, Ablegen, Reinigen und zur Wartung.

Findet diese Instruktion nicht statt, sind folgende Probleme sehr häufig:

Einweg-Ohrstöpsel:

  • nicht korrekt zusammengerollt
  • zu kurz im Gehörgang
  • mehrfach verwendet

Kapselgehörschützer:

  • Dichtkissen verschlissen
  • Brillenbügel oder Haare unterbrechen die Abdichtung

Die Folge: Deutlich weniger Schutz als angenommen.


3. „Nur kurz ohne“ ist bereits zu viel

Schon wenige Minuten ohne Gehörschutz können die tägliche Lärmdosis massiv erhöhen – ein entscheidender Faktor bei der Entstehung von Tinnitus.

Zur Einordnung:

  • 3 dB bedeuten eine Verdopplung der Schallenergie
  • 85 dB(A) → 8 Stunden
  • 88 dB(A) → 4 Stunden
  • 110 dB(A) → wenige Sekunden

Der Schaden entsteht sofort .


4. Schulung bleibt oft theoretisch

„Gehörschutz tragen“ ist keine Instruktion.

Ohne praktische Übungen, Wiederholungen und ein echtes Verständnis der Konsequenzen bleibt der Schutz ineffektiv .


Tinnitus-Woche: Chance für echte Prävention

Die Tinnitus-Woche bietet Unternehmen eine gute Gelegenheit, das Thema bewusst aufzugreifen:

  • Lärmsituation überprüfen
  • Gehörschutzkonzept hinterfragen
  • Mitarbeitende praktisch schulen
  • Fragen und Beschwerden ernst nehmen

Hilfreich ist dabei eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung gemäss den Vorgaben der EKAS – inklusive Auswahl geeigneter PSA und regelmässiger Kontrolle.


Fazit

Tinnitus entsteht nicht über Nacht – und er verschwindet auch nicht wieder.

Die Tinnitus-Woche erinnert uns daran, dass Gehörschutz mehr ist als ein Pflichtartikel:

Er muss passen, verstanden und konsequent richtig getragen werden.

Denn Gehörschutz, der nur „formal“ getragen wird, schützt nicht.

Gehörschutz, der richtig eingesetzt wird, schon.


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