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PFAS in deiner PSA. Die unbequeme Frage.

Heute ein Thema, bei dem ich innerlich kurz ausweiche, und zwar nicht weil es kompliziert wäre, sondern weil die ehrliche Antwort weder „gut" noch „schlecht" lautet, sondern „es kommt darauf an". Und damit stellt man im Arbeitsschutz selten jemanden zufrieden.

Reden wir trotzdem über PFAS.

Warum das Zeug überhaupt in deiner PSA steckt

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Stoffgruppe mit über zehntausend Vertretern, und sie können etwas, das kaum ein anderes Material gleichzeitig schafft. Sie weisen Wasser, Öl und Chemikalien ab und bleiben dabei über Jahre stabil. Deshalb stecken sie in erstaunlich viel Ausrüstung, nämlich in den Ausrüstungen auf Arbeitskleidung, in Membranen von Wetterschutzjacken, in Teilen von Chemikalien- und Feuerwehrschutzkleidung und in einzelnen Handschuhbeschichtungen. Und genau der Grund, aus dem sie so nützlich sind, ist auch der Grund für das Problem, denn sie bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab.

Das Verbot, über das alle reden, ist noch keines

Fünf europäische Länder haben bei der ECHA eine Beschränkung vorgeschlagen, die beiden Fachausschüsse stützen sie, und die endgültige Stellungnahme kommt bis Ende 2026. Danach entscheiden Kommission und Mitgliedstaaten, und das heisst Ausnahmen und Übergangsfristen und keinen Stichtag über Nacht.

Wichtiger ist deshalb die Beschränkung, über die kaum jemand redet, denn die gilt schon. Perfluorhexansäure und ihre Vorläuferverbindungen stehen seit 2024 in Anhang XVII der REACH-Verordnung, und für Kleidung, Zubehör und Schuhe für die breite Öffentlichkeit greift die Regel am 10. Oktober 2026. Das ist diese Woche.

Und jetzt kommt der Haken

PSA ist davon ausgenommen,aber nicht als Ganzes. Ausgenommen ist nur Schutzausrüstung gegen eine Auswahl vonRisiken der Kategorie III, nämlich gegen Chemikalien, Hitze, Kälte, Stromschlag, ionisierende Strahlung, biologische Gefahren sowie Stich und Schuss. Absturzsicherung fehlt auf dieser Liste, Kettensägenschutz fehlt, Gehörschutz fehlt, und die ganze Kategorie II fehlt ohnehin.

Wer sich also darauf verlässt, dass „PSA ist ja ausgenommen", hat die Ausnahme nicht zu Ende gelesen.

Trägt PFAS bei euch ein Schutzziel?

Das finde ich die eigentliche Frage, und sie ist mir wichtiger als der Termin. Ein Chemikalienschutzanzug, der eine bestimmte Permeationszeit halten muss, ist nämlich etwas ganz anderes als eine Softshelljacke, die im Katalog mit „wasserabweisend" beworben wird. Beides ist völlig legitim, aber nur bei einem davon wird die Suche nach Alternativen kompliziert.

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Was du jetzt tun kannst

Fang mit einem Inventar an und schau, wo überhaupt eine fluorhaltige Ausrüstung im Spiel ist. Diese Information kannst du beim Lieferanten einfordern, am besten schriftlich. Danach sortierst du die Liste danach, was schutzrelevant ist und was Komfort, denn diese Unterscheidung ist Gold wert, sobald plötzlich alles gleichzeitig ersetzt werden soll.

Bei den Komfortfunktionen kannst du schon jetzt Alternativen testen, denn das kostet dich im Moment nur Zeit. Bei den Schutzfunktionen wird dagegen nichts getauscht, weil ein Prospekt „PFAS-frei" verspricht, denn da zählt die Prüfung gegen den Stoff, mit dem ihr wirklich arbeitet. Und wenn ihr PFAS bewusst behaltet, weil es ein Schutzziel trägt, dann schreibt genau das auf, weil ihr diese Begründung später brauchen werdet.

Und die Schweiz?

Beim grossen EU-Verfahren sind wir nicht dabei und haben entsprechend Zeit. Bei der Perfluorhexansäure dagegen hat der Bund die EU-Regel längst in die ChemRRV übernommen, samt derselben Ausnahme für die Kategorie III, und die erste Übergangsfrist läuft Ende Oktober aus. Der Vorsprung, den wir hier gerne annehmen, existiert in diesem Fall also nicht.

Ich mag klare Antworten, und bei PFAS habe ich im Moment keine. Aber wer erst zu suchen anfängt, wenn die Frist läuft, der ersetzt am Ende hektisch das Falsche.

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