Dieses Wochenende war kühl und regnerisch, und mein britisches Herz war glücklich. Für viele war dieser Sommer eine echte Belastung, und leider sehen heisse Sommer immer weniger nach Ausnahme aus und immer mehr nach dem Normalfall.
Und damit zur Frage, die mir in jedem Sommer am häufigsten gestellt wird: Wie lange darf jemand PSA tragen? Gemeint ist meistens eine FFP3-Maske im Juli, ein Schutzanzug in einer Halle ohne Lüftung oder eine Warnschutzjacke auf dem Trassee.
Gibt es dafür eine Vorschrift?
In der Schweiz nicht. Es gibt keine Tragezeit, die irgendwo in einer Verordnung steht. Die VUV verlangt in den Artikeln 5 und 38, dass du geeignete Schutzausrüstung bereitstellst und benutzen lässt, und die EKAS Wegleitung Arbeitssicherheit nennt im Kapitel zum Atemschutz nur die Gebrauchsdauer der Geräte selbst, also wie lange der Luftvorrat hält. Das ist eine technische Angabe und keine Aussage darüber, wie lange ein Mensch das aushält.
Die Suva arbeitet bei Hitze mit vier Stufen, gemessen an der Schattentemperatur bei 60 Prozent Luftfeuchtigkeit. Stufe 2 liegt bei 21 bis 27 Grad, Stufe 3 bei 28 bis 32 Grad und Stufe 4 ab 33 Grad, und mit jeder Stufe kommen Massnahmen und zusätzliche Pausen dazu. Das hilft, ist aber eine Pausenregelung und keine Tragezeit. Wie lange eine einzelne Person eine bestimmte Ausrüstung tragen darf, musst du bei uns selber herleiten.
Was die Nachbarn dazu sagen
In Deutschland steht die Zahl dagegen in der Tabelle. Die DGUV Regel 112-190 regelt die Benutzung von Atemschutzgeräten und nennt für jede Geräteart eine Gebrauchsdauer, früher Tragezeit genannt:
Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil: 75 Minuten, danach 30 Minuten Erholung, höchstens fünf Einsätze pro Schicht Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil: 120 Minuten, danach ebenfalls 30 Minuten Erholung
Interessant ist die Begründung, denn diese Werte berücksichtigen das Gewicht des Geräts, den Atemwiderstand und das Klima unter der Maske. Es geht also nicht um den Filter, sondern um die Belastung des Menschen. Bei schwerer körperlicher Arbeit verkürzen sich die Zeiten entsprechend, im Beispiel der Regel von 75 auf rund 52 Minuten. Für Rettung und Brandbekämpfung gelten sie ausdrücklich nicht.
Eine DGUV-Regel ist übrigens kein Gesetz, auch nicht in Deutschland, sondern der anerkannte Stand der Technik. Für dich heisst das: Du darfst diese Zeiten bei uns übernehmen, und wenn die Suva bei einer Kontrolle nachfragt, woher deine 75 Minuten kommen, zeigst du auf die Tabelle. Dasselbe gilt gegenüber deinen Mitarbeitenden, denn eine Zahl mit Quelle lässt sich leichter durchsetzen als eine, die nach Bauchgefühl der Vorgesetzten aussieht. Österreich hat seit Januar eine eigene Hitzeschutzverordnung, die die Planung vor dem Sommer verlangt, aber auch dort steht keine Tragezeit für PSA.
Empfohlen von LinkedIn
Kann Anerkennung Leben retten?
QUALITÄTSWERK GmbH
Vor 7 Monaten
Moin Lars, du bist jetzt Führungskraft
Dr.-Ing. Jochen-Pierre Leicher
Vor 5 Jahren
Wie Unterweisungen für Unternehmen sinnvoll werden
Eric Olders
Vor 3 Jahren
Und wie kommst du zu deiner Zahl?
Rechnerisch geht es über die EN ISO 7933 mit dem sperrigen Titel „Ergonomie der thermischen Umgebung, analytische Bestimmung und Interpretation der Wärmebelastung durch Berechnung der vorhergesagten Wärmebeanspruchung“, aktuell in der Ausgabe von 2024. Dahinter steckt ein Modell, das aus Klima, Arbeitsschwere und Kleidung eine maximal zulässige Expositionszeit berechnet, die für 95 Prozent der Betroffenen vertretbar ist. Das ist das saubere Verfahren, und für die meisten Betriebe ist es zu aufwendig.
Praktisch nimmst du die Werte aus der deutschen Tabelle als Ausgangspunkt und kürzt sie, wenn es warm ist. Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit des Baumeisterverbands macht das in ihrem Merkblatt zum Schutz vor Hitze bei Arbeiten im Freien sehr direkt und schreibt, dass die Hitzeschutzmassnahmen eine Stufe früher getroffen werden müssen, sobald mit Atemschutz ab FFP2 oder in einem luftdichten Schutzanzug gearbeitet wird. Bei 26 Grad und einer FFP3 bist du also nicht in Stufe 2, sondern in Stufe 3. Dazu gehört, dass Erholung wirklich Erholung ist, also im Schatten, ohne schwere Arbeit und mit etwas zu trinken, und dass bei Alleinarbeit mit schwerer Ausrüstung jemand ein Auge darauf hat.
Warum das jetzt im Oktober ein Thema ist
Weil eine Tragezeit vor allem eine Personalfrage ist. Wenn eine Maske 75 Minuten getragen werden darf und danach 30 Minuten Pause verlangt, dann schafft eine Person in vier Stunden nicht vier Stunden Arbeit, sondern knapp zweieinhalb. Für den Rest brauchst du eine zweite Person, und die musst du einplanen, bevor der Einsatz steht.
Es lohnt sich wirklich, damit früher anzufangen als kurz davor. Ich weiss, dass das schwierig ist, denn es ist wie Weihnachtsschmuck im Januar, wenn Weihnachten vorbei ist und die Preise gerade attraktiv sind und es sich trotzdem nicht nach dem richtigen Moment anfühlt. Im Juli stehen die Leute dafür schon auf dem Platz, und dann wird die Tragezeit zu dem, was sie nie sein sollte, nämlich zu einer Frage des Durchhaltens. Schreib stattdessen jetzt in die Einsatzplanung für den nächsten Sommer, welche Ausrüstung wie lange getragen wird, wer ablöst und wo die Erholung stattfindet. Mehr dazu, warum die Ausrüstung selbst zur Wärmequelle wird, steht in meinem Beitrag PSA und Hitze.
Bei uns schreibt dir niemand eine Tragezeit vor, also musst du sie selber festlegen. Und wenn du das nicht machst, dann macht es am heissesten Tag irgendwer auf dem Platz.
Zum Nachlesen
DGUV Regel 112-190, Benutzung von Atemschutzgeräten, Abschnitt zur Gebrauchsdauer mit der Tabelle. EKAS Wegleitung Arbeitssicherheit, Kapitel Atemschutz, herausgegeben von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, mit den Artikeln 5 und 38 der VUV. Suva: Hitze bei der Arbeit mit den vier Stufen und der Checkliste 67135. Merkblatt BFA-MB-032 „Schutz vor Hitze bei Arbeiten im Freien" der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit beim Schweizerischen Baumeisterverband. Die Hitzestufen und die Regel zur Stufe früher stehen in Abschnitt V auf Seite 4.
Pssst… Danke fürs Lesen. Ich halte meine Inhalte bewusst kostenlos und neutral. Wenn dir der Beitrag etwas gebracht hat und du dich bedanken möchtest: Ein Kaffee kostet in der Schweiz inzwischen rund 5 CHF, darüber würde ich mich freuen (und nein, böse wäre ich nicht 😉).
Hier kannst du mir einen Kaffee spendieren: buymeacoffee.com/ldsafety
Hat Ihnen dieser Artikel geholfen?
Alle Artikel sind kostenlos. Wenn Sie meine Arbeit unterstützen möchten – ich freue mich über einen Kaffee. ☕